KSV Einzelmeisterschaft 2024/2025
Turnier: Einzelmeisterschaft 2024/2025
Veranstalter: Kölner Schachverband von 1920 e. V.
Ausrichter: Satranc Club 2000
Termine
- Runden: 30.11., 7.12.2024; 4.1., 18.1., 1.2.2025
- Beginn: 15:00 Uhr
Ort
- Spielort: Naturfreundehaus Köln-Mitte
- Adresse: Franz-Hitze-Straße 8, 50672 Köln
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt: Alle Spieler, die aktiv in einem Verein des KSV gemeldet sind.
- Teilnehmerzahl: Maximal 32 Teilnehmer; bei mehr als 32 Anmeldungen entscheidet der Eingang der Anmeldung.
- Anmeldung: Per E-Mail an Andreas Gerdau (spielleiter2@koelner-schachverband.de)
- Anmeldeschluss: 27.11.2024
- Startgeld: Kein Startgeld erforderlich
Turnierformat
- Spielmodus: 5 Runden Schweizer System (FIDE-Schachregeln)
- Karenzzeit: 30 Minuten ab offiziellem Spielbeginn (FIDE-Regel 6.6a)
- Bedenkzeit: 90 Minuten/40 Züge + 30 Minuten/Rest + 30 Sekunden/Zug ab dem ersten Zug (Fischer-Kurz)
Platzierung und Titelvergabe
- Platzierungsrichtlinien: Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholz-Wertung, gefolgt von der Summenwertung.
- Titel:
- Der Sieger erhält den Titel KSV-Einzelmeister 2024/2025 und eine Urkunde.
- Bei mindestens drei weiblichen Teilnehmerinnen erhält die bestplatzierte Teilnehmerin den Titel KSV-Einzelmeisterin 2024/2025 inklusive Urkunde.
- Ehrung: Die Ehrungen finden im Rahmen der KSV-Mitgliederversammlung 2025 statt.
Auswertung
- DWZ-Auswertung: Das Turnier wird DWZ-gewertet.
Verpflegung
- Getränke und Snacks: Werden vom Ausrichter zu angemessenen Preisen angeboten.
Turnierbedingungen
- Es gelten die allgemeinen Turnierbedingungen des Deutschen Schachbundes, einsehbar unter www.schachbund.de.
Haftung
- Haftungsausschluss: Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Beschädigungen oder Verluste jeder Art.
Sonstiges
- Änderungsvorbehalt: Die Turnierleitung behält sich notwendige Änderungen am Turnierablauf vor.
- Proteste:
- Einreichung: Proteste sind in achtfacher Ausfertigung an den Spielausschussvorsitzenden Thomas Hackbusch zu senden.
- Rechtsgrundlage: Grundlage für Proteste ist §9 der Bundesturnierordnung NRW.
- Frist: 10 Tage
- Protestgebühr: 100,00 Euro